Aktuelle Covid-19-Präventionsmaßnahmen

Zutrittsregeln für Ihren Konzertbesuch
Achtung: Sonderregelung für Wien siehe weiter unten

 

Das Betreten der jeweiligen Spielstätte ist – entsprechend der 5. Novelle zur 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung sowie der Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung – seit 18. Februar 2022 unter folgenden Bedingungen gestattet. Die Sonderregeln für Wien finden Sie weiter unten. Beachten Sie bitte die Hinweise zu möglichen individuellen Regelungen der Spielstätten in den einzelnen Veranstaltungen unseres Programms:

•    3G-Regelung = vollständig geimpft oder genesen oder getestet    

Die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Der Nachweis wird ggf. vom Jeunesse-Publikumsdienst bzw. von geschultem Sicherheitspersonal gemeinsam mit einem Lichtbildausweis (bei Kindern: z. B. Reisepass oder Schülerausweis) kontrolliert.

GEIMPFT: Nach der 2. Teilimpfung gilt der Impfnachweis für 180 Tage. Nach der Auffrischungs-Impfung (3. Impfung) gilt der Impfnachweis für 270 Tage. Personen, die mit Johnson & Johnson immunisiert wurden, brauchen eine 2. Dosis (hier gilt der Impfnachweis ebenso für 180 Tage).

GENESEN: Ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion (Genesungszertifikat, Absonderungsbescheid; 180 Tage ab Genesung). Achtung: Ein Antikörper-Nachweis ist nicht mehr gültig.

GETESTET: SARS-CoV-2-Antigentest einer offiziellen Teststelle (nicht älter als 24 Stunden) oder  SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wurde (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) müssen bis zum Ende der Vorstellung gültig sein.

 

Regelungen zum Tragen einer Maske (FFP2-Maskenpflicht)

  • Im Jeunesse-Kartenbüro und in Veranstaltungsstätten müssen Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr einen Mund-Nasen-Schutz tragen (Wir empfehlen das Tragen einer FFP2-Maske). Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen eine FFP2-Maske tragen. Schwangere können statt einer FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

 

Sonderregelung in einzelnen Bundesländern:

Wien

  • GEIMPFT: Nach der 2. Teilimpfung gilt der Impfnachweis für 180 Tage. Nach der Auffrischungs-Impfung (3. Impfung) gilt der Impfnachweis für 270 Tage. Personen, die mit Johnson & Johnson immunisiert wurden, brauchen eine 2. Dosis (hier gilt der Impfnachweis ebenso für 180 Tage). 
  • GENESEN: Ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion (Genesungszertifikat, Absonderungsbescheid; 180 Tage ab Genesung). Achtung: Ein Antikörper-Nachweis ist nicht mehr gültig.
  • GETESTET: SARS-CoV-2-Antigentest einer offiziellen Teststelle (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) müssen bis zum Ende der Vorstellung gültig sein.

 

Zutrittsregeln für unterschiedliche Altersgruppen:

  • Für Kinder bis 5 Jahre gibt es keine Zutrittsregeln.
  • Für Kinder von 6 bis 11 Jahren gilt die 3G-Regel (geimpft oder genesen oder getestet). Der »Ninja-Pass« wird als Eintrittsnachweis anerkannt. Ein vollständig geklebter Pass gilt auch am Wochenende. Für diese Altersgruppe gilt der PCR-Test 72 Stunden und der Antigen-Test 48 Stunden.
  • Für Kinder von 12-15 Jahren gilt die 3G-Regel (geimpft oder genesen oder getestet).  Für diese Altersgruppe gelten PCR-Tests 48 Stunden. Der „Ninja-Pass“ gilt nicht als Eintrittstest, jeder PCR-(Schul-)Test gilt einzeln für sich. 
  • Ab dem 15. Lebensjahr gelten für Jugendliche dieselben Regelungen wie für Erwachsene: 3G-Regel (geimpft oder genesen oder getestet).


Besucher*innen verpflichten sich zur Einhaltung der aktuellen COVID-19-Bestimmungen.

 

Allgemeine Informationen

Öffnungszeiten Kartenbüro:

Montag: 09:00–14:00 Uhr
Dienstag: 14:30–18:30 Uhr
Mittwoch: 09:00–14:00 Uhr
Donnerstag: 14:30–18:30 Uhr
Freitag: 09:00–14:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass für das Betreten des Jeunesse-Kartenbüros ein 2G-Nachweis, ein amtlicher Lichtbildausweis und das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich sind.

Die Abendkassa öffnet 60 Minuten vor Konzertbeginn am Veranstaltungsort.
 

Links

Wichtige Telefonnummern

  • Gesundheitshotline: 1450
    (Nur bei Verdacht auf Erkrankung)
  • Infoline Coronavirus: 0800/555 621
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